Wann benötige ich ein Funkzeugnis?

Ein gültiges Funkzeugnis benötigen Sie, wenn das Sportboot mit einer betriebsfähigen UKW-Funkanlage ausgerüstet ist. Eine Pflicht zur Ausrüstung mit einem Funkgerät besteht für alle Sportboote mit mehr als 12 m Länge. Sobald ein Schiff in Fahrt ist (nicht an Land festgemacht, nicht vor Anker liegend und nicht auf Grund sitzend), muss auf See im UKW-Bereich auf Kanal 16 Hörwache gehalten werden. Nur so ist sichergestellt, dass Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsrufe auch gehört werden.

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