Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GÜLTIG FÜR ALLE KURSE DER SEGLERMANUFAKTUR

Vertragsschluss

Der Kunde kann einen Kurs online über das Buchungssystem, per E-Mail oder vor Ort buchen. Wird die Buchung nicht innerhalb von 7 Tagen in Textform abgelehnt, so ist zwischen dem Kunden und der Seglermanufaktur - Richter und Berger GbR - Yacht- und Sportbootschule – nachfolgend Segelschule genannt – ein Vertrag zustande gekommen, der unten nach Art und Beginn näher bezeichnet ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Bei Online- oder E-Mail-Buchungen steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss gemäß § 312g BGB zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Kunde vor der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.

Zahlung

Bei Buchung wird eine Anzahlung fällig, deren Höhe je nach Kurs variiert und im jeweiligen Kursangebot ausgewiesen ist. Der Restbetrag ist zu Beginn des Kurses fällig und kann vor Ort (bar oder per EC-/Kreditkarte) oder per Rechnung bezahlt werden. Eine Ratenzahlung ist auf besondere Absprache hin möglich.

Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann von seiner Buchung zurücktreten. Dies ist der Segelschule in Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen. Bei einem Rücktritt werden folgende Sätze auf die Gesamtkursgebühr berechnet und mit der bereits geleisteten Anzahlung verrechnet:

a. Bis 28 Tage vor Kursbeginn: 20 % der Kursgebühr
b. 27 bis 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
c. Ab 13 Tage vor Kursbeginn: 90 % der Kursgebühr
d. Bei Nichterscheinen oder Abbruch: 100 % der Kursgebühr

Bei gleichzeitiger Abmeldung von mehreren Kursen muss die Stornierung vor Beginn des frühesten Kurses bei der Segelschule eingehen.

Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet, auch wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die Segelschule träfe hieran ein Verschulden.

Rücktritt/Absage durch die Segelschule

Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Gebühr innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muss der Kunde nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

Die Segelschule behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen (Theoriekurse zum Sportbootführerschein, angebotene Segelreisen) bzw. 2 Personen (Segelscheine) vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die geleisteten Kursbeiträge in voller Höhe zurückgezahlt. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche bestehen nicht.

Ausbildungs- und Prüfungstermine

Der Kursteilnehmer ist frei in der Wahl der angebotenen praktischen Ausbildungstermine. Ebenso können die theoretischen Unterrichtstermine innerhalb der Laufzeit des Vertrages gewählt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungs- und Unterrichtstermine an bestimmten Wochentagen besteht nicht.

Der Teilnehmer ist frei in der Wahl der Prüfungstermine, die die Segelschule vorschlägt. Der gewählte Prüfungstermin muss jedoch innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen. Mit der Teilnahme an einer Prüfung gilt der praktische Teil des Kurses als abgeschlossen, unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Weiterführende Ansprüche bestehen nicht.

Theoretische und praktische Prüfungen können bei Nichtbestehen wiederholt werden; lediglich die staatliche Prüfungsgebühr wird für die Teilnahme fällig. Besteht der Teilnehmer die Theorieprüfung nach Prüfungsanmeldung durch die Segelschule nicht, können folgende Theoriekurse innerhalb von 12 Monaten einmal kostenlos wiederholt werden: Basismodul, Modul Spezialteil Binnen, Modul Spezialteil See. Der Wiederholungswunsch muss der Segelschule vor dem nächsten Kursbeginn bekanntgegeben werden. Dabei besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Kurstermin. Die Segelschule behält sich vor, Termin und Raum selbst zu bestimmen. Die Frist beginnt einen Tag nach Beginn des ursprünglich gebuchten Kurses.

Absage von Ausbildungsterminen und unentschuldigtes Fehlen

Ein gewählter Ausbildungstermin kann bis spätestens 12:00 Uhr des Vortages abgesagt werden. Bei unerwarteten Ereignissen wie Unfall oder Krankheit kann die Segelschule einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Erscheint der Kursteilnehmer unentschuldigt dreimal oder mehr nicht zu den von ihm gewählten Terminen für die Praxisausbildung, so kann die Segelschule den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche kündigen.

Sicherheit und Kündigung aus wichtigem Grund

Die Segelschule hat das Recht, den Vertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des Teilnehmers zu kündigen, wenn dieser trotz Aufforderung ohne Schwimmweste segelt oder den Anweisungen der Segellehrer/des Schiffsführers nicht Folge leistet. Eine Schwimmweste wird dem Kursteilnehmer für die Dauer der Ausbildung/des Törns kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Haftung und Versicherung

Der Kursteilnehmer ist während der Ausbildung über die Betriebshaftpflichtversicherung der Segelschule gegen Schäden gegenüber Dritten versichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen. Einzelheiten zum Versicherungsumfang können bei der Segelschule erfragt werden.

Buchungssystem

Die Online-Buchung erfolgt über das System SimplyBook.me. Es gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen, einsehbar unter: https://simplybook.me/en/terms-and-conditions#tab-for-clients

Datenschutz

Die im Zusammenhang mit dem Kurs erfassten personenbezogenen Daten der Kursteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung des Kurses, zur Kundenbetreuung sowie für eigene Werbemaßnahmen der Segelschule verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) für Werbezwecke. Der Kursteilnehmer hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gemäß Art. 15–21 DSGVO. Ein Widerspruch gegen die Nutzung der Daten zu Werbezwecken kann jederzeit in Textform an die Segelschule gerichtet werden.

Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Kursteilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche der Segelschule gegen den Kursteilnehmer der Gerichtsstand Leipzig vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung in diesen Kursbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt. Die übrigen Regelungen bleiben wirksam.

II. GÜLTIG FÜR DEN VERLEIH DER SEGELBOOTE

Fahrerlaubnis

Der Mieter erklärt, dass er im Besitz einer für das jeweilige Boot erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Mieter ist verpflichtet, diese vor Übernahme des Bootes vorzuzeigen. Die Segelschule ist berechtigt, eine Kopie der Fahrerlaubnis anzufertigen.

Übergabe und Zustand des Bootes

Der Mieter hat sich vor Übernahme der Mietsache von ihrem ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Etwaige Mängel oder Vorschäden sind bei der Übergabe gemeinsam mit dem Vermieter zu dokumentieren. Mit der Übernahme bestätigt der Mieter, das Boot sowie die entsprechenden Zubehörteile unbeschädigt und vollständig erhalten zu haben, sofern keine Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten wurden.

Haftung des Mieters für Schäden

Der Mieter haftet für Beschädigungen oder das Abhandenkommen der Mietsache während der Mietdauer, die insbesondere durch Kentern, Kollision oder unsachgemäße Handhabung entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Mitbenutzer verursacht werden. Verdeckte Schäden, die bei der Rückgabe nicht erkennbar waren, können dem Mieter nur zugerechnet werden, wenn der Vermieter nachweist, dass das Boot zwischen Rückgabe und Schadensfeststellung nicht anderweitig vermietet oder genutzt wurde und der Schaden nach den Umständen während der Mietzeit des Mieters entstanden sein muss.

Kaution

Für die Charter der Segelyacht hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 1.000 EUR in bar zu hinterlegen. Für die Charter der Sailart 18 beträgt die Kaution 500 EUR; diese entfällt, wenn der Mieter eine gültige VDWS Safety Tool Versicherung nachweist. Stellt der Vermieter bei der Rückgabe des Bootes einen Schaden fest, ist er berechtigt, die Kaution bis zur Klärung und Bezifferung des Schadens einzubehalten. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Schaden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den nicht beanspruchten Teil der Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Schadensklärung zurückzuzahlen.

Verlust von Zubehörteilen

Der Mieter haftet für den Verlust von Zubehörteilen (Paddel, Sicherheitsausrüstung etc.) während der Mietdauer. Für verdeckt festgestellte Verluste gilt die Regelung zu verdeckten Schäden entsprechend.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Benutzung des Bootes durch den Mieter und seine Mitbenutzer erfolgt im Übrigen eigenverantwortlich.

Kenterung und Hilfeleistung

Bei einer Kenterung haftet der Mieter für den entstandenen Schaden gemäß der Regelung zur Haftung des Mieters. Ist eine Hilfeleistung (z. B. Abschleppen, Bergung) durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Dritte erforderlich, werden folgende Pauschalen erhoben:

Jollen und Katamarane: 50 EUR

Segelyacht und Sailart 18: nach tatsächlichem Aufwand, mindestens 50 EUR

Fahrbedingungen

Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Befahrensregelungen für den Zwenkauer See, insbesondere der Sächsischen Schifffahrtsverordnung sowie der Hafenordnung des Zwenkauer Sees. Die wesentlichen Regeln werden dem Mieter bei der Übergabe ausgehändigt bzw. erläutert.

Reinigung

Wird das Boot in einem über den normalen Gebrauch hinausgehend verschmutzten Zustand zurückgegeben, wird eine Reinigungsgebühr erhoben. Diese beträgt:

Jollen und Katamarane: 50 EUR

Segelyacht und Sailart 18: 150 EUR

Bei der Segelyacht und der Sailart 18 kann die Reinigungsgebühr mit der Kaution verrechnet werden.

Rücktritt durch den Mieter

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, bleibt seine Zahlungsverpflichtung grundsätzlich bestehen. Der Mieter kann einen geeigneten Ersatzmieter stellen, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt. Ist dies nicht möglich, wird sich der Vermieter bei Information des Mieters bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn um eine anderweitige Vermietung bemühen. Gelingt eine Ersatzvermietung, erhält der Mieter 85 % des auf den ersatzvermieteten Zeitraum entfallenden Mietpreises zurück.

Bei Online- oder E-Mail-Buchungen steht dem Mieter darüber hinaus das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß der Widerrufsbelehrung der Segelschule zu.

Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich ein Rücktrittsrecht vor, sofern das Boot für Ausbildungszwecke benötigt wird. Ein solcher Rücktritt ist dem Mieter spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mitzuteilen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, so verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.